Tipps rund um den Unfall.

Wie soll ich mich nach einem Unfall verhalten? Sollten Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, beachten Sie in Ihrem Interesse folgende Punkte: Notieren Sie sich: das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Namen und Adressen von Zeugen Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen. Wenn möglich, fotografieren Sie: den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an. Und das sind Ihre Rechte:

1. Es steht Ihnen grundsätzlich bei einem Haftpflichtschaden frei, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten des Gutachtens sind vom Unfallgegner zu erstatten. Wenn nur ein sogenannter Bagatellschaden (ca. 500 - 750 Euro) vorliegt, reicht auch ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt.

2. Das Gutachten gilt als vollständige Beweissicherung über die Schadenhöhe und diese muss Ihnen erstattet werden. Auch bei späteren Streitigkeiten über den Tathergang oder die Reparaturdurchführung liefert Ihnen das Gutachten eine rechtliche Basis. Unfallbedingte Ausfallzeiten des Fahrzeuges werden durch das Gutachten belegt, dies hilft Ihnen bezüglich der Ersatzansprüche für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall.

3. Bei Verkauf Ihres instandgesetzten Fahrzeuges ist der Unfall im Regelfall offenbarungspflichtig. Der Kaufinteressent erhält durch das Schadengutachten den korrekten Beleg.

4. Ein Wertminderungsanspruch Ihres Unfallautos kann nur durch ein Gutachten belegt werden. Ein einfacher Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt gibt darüber keinen Aufschluss.

5. Es steht Ihnen frei, ob der Unfallgegner die Reparaturkosten an Sie oder die Werkstatt abführt und Sie entscheiden, ob die Reparatur an Ihrem Fahrzeug durchgeführt werden soll.

6. Sie haben das Recht das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

7. Vorsicht Falle: Einige Kfz-Haftpflichtversicherer gehen in letzter Zeit verstärkt dazu über, Unfallgeschädigte möglichst schnell per Telefon zu kontaktieren, um die Schadenabwicklung beeinflussen zu können. Dies geschieht unter dem Schlagwort “Schadenmanagement" Verzichten Sie lieber auf dieses Angebot denn die Versicherung vertritt immer die eigenen Interessen und kann somit kein unabhängiges Schadenmanagement betreiben.

8. Sie können zur Durchsetzung Ihrer Interessen auch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschalten. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu tragen.

Weitere Fragen rund um den Unfall Wann ist das Gutachten für mich kostenlos? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHas die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht? Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,00 Euro kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen? Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Informieren Sie sich rechtzeitig! Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsopfer e.V. DIGNITAS liefert Hilfestellen für Unfallopfer. www.verkehrsunfallopfer-dignitas.de

Ebenso der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. BVSK www.bvsk.de
Zum Thema Rechtsdienst bietet der BVSK weitere Infos zu folgenden Themen: • Honorarstreitigkeiten • Sicherungsabtretung / Rechtsberatungsgesetz • ZSEG Qualifikation • Bagatellschaden • Wertminderung / Nutzungsausfall • Restwert • Fiktive Abrechnung • Abrechnung auf Neuwagenbasis • Haftung des Sachverständigen • Fahrradgutachten • Mietwagen • 130%-Grenze www.bvsk.de/autorecht/index.php